Koller Feuerwerk

Am Rödelberg 2 | 92318 Neumarkt

Infos für Endverbraucher

Allgemeine Infos für Endverbraucher


Die gesetzlich zugelassenen Verkaufszeiten für Feuerwerk

Silvesterfeuerwerkkörper (Kat F2) dürfen grundsätzlich an den letzten drei Verkaufstagen im Jahr (z.B. 29., 30. und 31.12.) zum Kauf angeboten werden. Fällt einer dieser drei Tage auf einen Sonntag, wird ein weiterer Verkaufstag (in dem Fall der 28.12.) noch hinzugefügt.

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (jugendfreies Feuerwerk), sowie Signalwaffen und deren zugehörige Platzpatronen und 15mm Feuerwerksgeschosse sind hingegen das ganze Jahr frei verkäuflich und auch das ganze Jahr frei zu verwenden.

Wie lange darf man zu Silvester Feuerwerk abbrennen?

Kategorie F2 Feuerwerk (Silvesterfeuerwerk) darf ausschließlich in der Zeit vom 31. Dezember um 0:00 Uhr bis einschließlich 1. Januar um 24:00 Uhr abgebrannt werden.

Bundesweit gibt es vereinzelt Sonderregelungen in verschiedenen Landkreisen und Kommunen, welche dann zu beachten sind.

Ein Abbrennverbot gilt in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kinder- und Pflegeheimen, sowie Kirchen und Fachwerkhäuser und zu Gebäuden mit Reet- oder Strohdach.

Die Kategorien des Feuerwerkes und das Abgaberecht

Die Feuerwerkskörper sind in verschiedenen Kategorien (früher Klassen), u.a. nach dem Gefährlichkeitsgrad eingeteilt.

Kategorie F1: Kleinstfeuerwerk, auch jugendfreies Feuerwerk, oder ganzjähriges Feuerwerk genannt, darf ohne zeitliche Begrenzung von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden

Kategorie F2 : Kleinfeuerwerk (das typische Silvesterfeuerwerk), darf nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft und von diesen am 31. Dezember und 01.Januar abgebrannt werden. Mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde ist der Kauf und das Verwenden auch unterm Jahr möglich.

Personen mit einer Erlaubnis nach §7 bzw. §27 oder einem Befähigungsschein nach §20 gem. SprengG dürfen auch in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie 2 verwenden, wenn diese mit pyrotechnischen Gegenständen höherer Kategorien gemeinsam abgebrannt werden.

Kategorie F3: Mittelfeuerwerk (früher auch Gartenfeuerwerk genannt), die Abgabe ist nur gegen Vorlage einer behördlichen Genehmigung gem. §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 erlaubt.

Kategorie F4: Großfeuerwerk, die Abgabe ist nur gegen Vorlage einer behördlichen Genehmigung gem. §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 4 erlaubt.

Kategorie T: Technisches Feuerwerk, Pyrotechnische Gegenstande z.B. für Bühne und Theater, Showeinlagen, Film- und Fotoaufnahmen, oder dergleichen. Hierzu zählen z.B. Bengalflammen, Fontänen, Blitze, brennende Lichterbilder wie z.B. Herzen , Zahlen, oder Buchstaben, Leucht- und Signalmittel, Rauchkörper usw.                 Diese Gegenstände werden nach der Gefährlichkeit in die Kategorien T1 und T2        eingeteilt.

Kategorie T1: darf ohne zeitliche Begrenzung von Personen ab 18 Jahren gekauft und für den vorgenannten Zweck verwendet werden

Kategorie T2: die Abgabe ist nur gegen Vorlage einer behördlichen Genehmigung gem. §§ 7, 20 oder 27 SprengG zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2 erlaubt.

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